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Baselland entscheidet über eine Deponieabgabe auf Bauabfälle

Die Baselbieter Stimmbevölkerung wird am 19. November über die Einführung einer kantonalen Deponieabgabe entscheiden. Vorgesehen ist, dass der Kanton bei Bedarf bis zu 50 Franken pro Tonne deponierte Baubfälle erheben kann.

Mit der kantonalen Deponieabgabe soll das Recycling von wieder verwertbaren Materialien gefördert werden. Gegenwärtig stehen dem Kanton keine Mittel zur Verfügung, um eine solche Lenkungssteuer zu erheben. Mit der Vorlage soll die rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden.

Die Deponierung von Bauabfällen falle meistens günstiger aus als die Verwertung, schreibt die Regierung. Dadurch werde die Etablierung eines Baustoffkreislaufs unterbunden. Zudem sei der Deponieraum im Kanton Basel-Landschaft knapp und die Akzeptanz für neue Anlagen bei der Bevölkerung gering. Mit der Deponieabgabe solle daher ein Instrument geschaffen werden, um das Recycling zu unterstützen.

Das Stimmvolk hat sowohl über eine Anpassung in der Kantonsverfassung wie auch im Umweltschutzgesetz zu entscheiden. Neu soll in der Verfassung verankert werden, dass der Kanton Abgaben von Abfällen auf Deponien erhebt. Im angepassten Umweltschutzgesetz wird festgehalten, dass der Regierungsrat die Höhe dieser Abgabe von maximal 50 Franken festlegt.

Nur die SVP fasst Nein-Parole

Die Einnahmen werden dabei dem Staatshaushalt zugeführt. Damit sollen Ausgaben kompensiert werden, die der Kanton bei der Sanierung von Altlasten tätigen muss. Mit den Einnahmen durch die Deponieabgabe werden gemäss Regierung Rückstellungen im Umfang von bisher rund 150 Millionen Franken an Steuergeldern kompensiert, die für die Finanzierung der Altlastensanierung bestimmt sind.

Sowohl die Regierung wie auch der Landrat sprechen sich mit einem doppelten Ja für die Deponieabgabe aus. SP, FDP, Grüne, EVP, GLP und Mitte unterstützen die Vorlage. Einzig die SVP lehnt sie ab. Die Gegner finden staatliche Eingriffe in den Markt für einen funktionierenden Baustoffkreislauf nicht nötig. Die SVP erachtet zudem den Betrag von bis zu 50 Franken als zu hoch. Weiter sind sie der Ansicht, das Parlament und nicht die Regierung müsse die Höhe des Betrags festlegen. (sda/pb)

Artikel von: baublatt
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