Nach Meinung des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) ist die Wohnschutz-Verordnung grundsätzlich bürokratisch und verunglückt. Er betrachtet das von ihm per Volksabstimmung erwirkte Wohnschutzgesetz als schlecht umgesetzt. Daher schlägt der MV verschiedene Änderungen vor, mit denen die verordneten Massnahmen seiner Ansicht nach vereinfacht werden könnten. So sollen der Ersatz einzelner Geräte wie Kühlschrank oder Waschmaschine aber auch die einfache Behebung von Mängeln bewilligungsfrei sein – wenn dafür kein Mietaufschlag verlangt wird.
Expressschalter oder Onlineverfahren
Grössere mietneutrale Vorhaben sollen laut dem Vorschlag des MV an einem Expressschalter oder gar im Onlineverfahren bewilligt werden können. Und Mietaufschläge bis 160 Franken sollen sich je nach Wohnungsgrösse in einem vereinfachten Verfahren abhandeln lassen. Die Behörden sollten nur bei Verdacht auf Missbrauch umfangreichere Dokumente verlangen dürfen. (sda/mai)