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Regierungsrat bewilligt erste Tempo-30-Abschnitte auf Kantonsstrassen

Der Regierungsrat hat in vier Baselbieter Gemeinden Tempo-30-Abschnitte auf Kantonsstrassen bewilligt. Während in Bottmingen, Oberwil und Therwil die Bewilligung aus Gründen des Lärmschutzes erteilt wurde, war in Maisprach die Verbesserung der Verkehrssicherheit ausschlaggebend. Über Anträge weiterer Gemeinden ist noch nicht definitiv entschieden. Im vergangenen Herbst hatte der Regierungsrat nach einer breiten Anhörung die Voraussetzungen und das Verfahren für Tempo 30 auf Kantonsstrassen festgelegt. Die Regelgeschwindigkeit soll dabei aber wie bisher 50 km/h bleiben.

Auf vielen Abschnitten des Kantonsstrassennetzes werden trotz des Einsatzes von lärmarmen Belägen die Immissionsgrenzwerte überschritten. Gestützt auf die Umweltschutzgesetzgebung sind Massnahmen zu prüfen, wie die übermässige Lärmbelastung reduziert werden kann. Eine mögliche Massnahme ist die Anordnung einer Tempoanpassung auf 30 km/h. Auch besondere Schutzbedürfnisse für Zufussgehende, (z. B. weil keine sicheren Gehbereiche oder Trottoirs vorhanden sind) können diese Anordnung erfordern. Dies in beiden Fällen allerdings nur, wenn sich die Tempoanpassung nach eingehender Prüfung durch ein Gutachten als nötig, zweck- und verhältnismässig erweist. Speziell zu beachten sind dabei mögliche Reisezeitverlängerungen beim Öffentlichen Verkehr und unerwünschte Verkehrsverlagerungen auf Quartierstrassen.

Um die Funktion der Kantonsstrassen beizubehalten, werden auch bei Tempo 30 die bestehenden Vortrittsverhältnisse belassen und Fussgängerstreifen bleiben weiterhin möglich. Bauliche Anpassungen sind somit in der Regel nicht nötig und es stehen wie heute durchgehende Fahrspuren zur Verfügung. 

Verkehrs- und umweltpolitisch ein grosser Schritt

«Der Kanton Basel-Landschaft macht mit Tempo 30 auf klar definierten Abschnitten der Kantonsstrassen verkehrs- und umweltpolitisch einen grossen Schritt», zeigte sich die Dossier führende Sicherheitsdirektorin und Regierungsrätin Kathrin Schweizer erfreut.

Umweltaspekt

Baudirektor und Regierungsrat Isaac Reber ergänzt: «Tempo 50 bleibt auf Kantonsstrassen die Regel. Am richtigen Ort und in gut begründeten Fällen werden nun aber Ausnahmen möglich. So kann die Sicherheit verbessert, die Lärmbelastung reduziert und insgesamt die räumliche Qualität verbessert werden». 

Mehr Qualität in den Dorfkernen

«Die gemäss Gutachten zu erwartende Reduktion der Lärmbelastung nehmen wir erfreut zur Kenntnis», sagt Hanspeter Ryser, Gemeindepräsident von Oberwil und Präsident des Vereins Region Leimental plus (RLP). «Weniger Lärm führt zu mehr Qualität, auch Lebensqualität, in den Zentren und belebt damit die Dorfkerne». Die Anträge der Leimentaler Gemeinden seien in gegenseitiger Absprache erfolgt. Ryser weiter: «Mit einer Temporeduktion nur in den Zentren sind keine negativen Auswirkungen auf die Nachbargemeinden zu erwarten». 

Sicherheit geht vor

«Der Gemeinderat war zwar zuversichtlich, dass Tempo 30 auf der Möhlinstrasse in Maisprach aus Gründen der Verkehrssicherheit bewilligt wird. Aber es blieb eine Unsicherheit, ob die Verkehrssicherheit als Argument genügend Gewicht hat», zeigt sich Gemeindepräsidentin Caroline Weiss erfreut. «Unsere Bevölkerung wird auf den heutigen Entscheid mehrheitlich mit Erleichterung reagieren».

Voraussetzungen und Ablauf der Prüfung

Die Sicherheitsdirektion tritt auf Gesuche von Gemeinden ein, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Auf den angrenzenden Gemeindestrassen besteht bereits eine Tempo-30-Zone oder ist eine solche verbindlich vorgesehen.
  • Es besteht ein Gemeinderatsbeschluss mit Begründung für die abweichende Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.
  • Eine regionale Abstimmung (soweit möglich und nötig) ist erfolgt.

Die Federführung zur Prüfung bzw. Erstellung des erforderlichen Gutachtens liegt, in Zusammenarbeit mit der Sicherheitsdirektion (SID), bei der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) als Strassenbetreiberin. Kommt das Gutachten zum Schluss, dass die abweichende Höchstgeschwindigkeit nötig, zweck- und verhältnismässig ist, erfolgt die Verkehrsanordnung durch die SID. Die Anordnung wird durch die Publikation im Amtsblatt eröffnet, worauf Betroffene eine Beschwerde einreichen können. 

Erste Umsetzungen frühestens im 2. Quartal 2022

Die Verkehrsanordnungen für die Gemeinden Bottmingen, Oberwil, Therwil und Maisprach werden im Amtsblatt vom 20. Januar 2022 ordentlich publiziert.

Der Antrag der Gemeinde Birsfelden wird mit dem Projekt Umgestaltung Hauptstrasse noch vertieft geprüft und, sind die Voraussetzungen gegeben, zusammen mit der Realisierung der Umgestaltung umgesetzt. Die Gemeinden Binningen und Oltingen haben bisher lediglich einen Antrag auf Prüfung der Zweckmässigkeit von Tempo 30 gestellt. Dies als Grundlage, um auf kommunaler Ebene über das weitere Vorgehen entscheiden zu können.

Die Anträge der Gemeinden Münchenstein und Liestal werden mit einem Gutachten geprüft, nachdem erste Erfahrungen mit Tempo 30 auf Kantonsstrassen, respektive mit Beschwerden gegen die entsprechende Verkehrsanordnung vorliegen. Aufgrund der Gutachten wird über eine Umsetzung entschieden. Dieses Vorgehen gilt auch für Anträge von weiteren Gemeinden.

Erste Umsetzungen von Tempo-30-Abschnitten auf Kantonsstrassen innerorts sind unter dem Vorbehalt, dass keine Beschwerden eingereicht werden, frühestens im 2. Quartal 2022 vorgesehen. Dies weil es zuerst noch Lärmmessungen braucht, um den Vorher-Nachher-Effekt von Lärmreduktionen zu dokumentieren.

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