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«In den Gartenhöfen 5» in Reinach wird geschütztes Kulturdenkmal

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Liegenschaft «In den Gartenhöfen 5» in Reinach in das Inventar der geschützten Kulturdenkmäler aufzunehmen. Die auf freiem Feld im Jahre 1960 von den Architekten Ulrich Löw und Theodor Manz erbaute Siedlung «In den Gartenhöfen» ist ein einzigartiges, gut erhaltenes Beispiel verdichteten Bauens der Nachkriegszeit in der Schweiz. 

Die konsequente Gestaltung der Bauten sowie der Aussenräume begründen den hohen Schutzwert der Siedlung. Das Haus Nummer 5 nimmt innerhalb der Siedlung eine besondere Stellung ein, da der Architekt Ulrich Löw das Haus mit seiner Familie bewohnte. Der Baukörper wie auch die Innenräume mit ihrer festen Ausstattung sowie der Vorgarten, das Atrium und der Wohngarten sind grossmehrheitlich im bauzeitlichen Zustand und dokumentieren den Entwurf der Architekten. Das Haus Nummer 5 als Teil der Siedlung «In den Gartenhöfen» ist ein wertvolles Kulturdenkmal, welches in das kantonale Inventar der geschützten Kulturdenkmäler aufgenommen wird. 

Bauliche Veränderungen am Äussern, im Innern und in den Aussenanlagen sowie Restaurierungen können mit dem Einverständnis und unter Aufsicht der Kantonalen Denkmalpflege vorgenommen werden.

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